Verpackung 2025
Ziele in der EU
und Österreich

Das EU Kreislaufwirtschaftspaket legt die Latte für die Wirtschaft hoch: Zurzeit müssen in der EU 22,5 % aller Kunststoffverpackungen recycelt werden. In Österreich sind es bereits 34 %. Das Ziel für 2025 sind ehrgeizige 50 %. Um das zu erreichen, ist es notwendig, Roh- stoffe möglichst effizient und lange im Kreislauf zu halten.

Ohne Kunststoff ist ein Leben, wie wir es heute führen, nicht denkbar. Kunststoff hat sich im letzten halben Jahrhundert in vielen Lebensbereichen als die beste Materialalternative herausgestellt. Trotzdem wird Kunststoff immer wieder kritisiert und in Frage gestellt. In Österreich werden 99 Prozent des Kunststoffes verwertet – andere Länder, auch europäische – haben da noch gewaltigen Aufholbedarf.

Von Anfang an mitdenken

2025 – 50% Kunststoff-Rezyklat: Das gelingt nur, wenn schon am Beginn der Wertschöpfungskette mitgedacht wird, dass die Materialien nach ihrer Nutzung bestmöglich gesammelt, sortiert und verwertet werden können. Um die künftigen Recyclingziele zu erreichen, muss darüber hinaus die Nachfrage nach Sekundärkunststoffen und dazu der Einsatz von hochwertigen Rezyklaten massiv gesteigert werden. Ob Recycling oder Wiederverwendung: Gemeinsam soll am großen Ziel von Ressourcenschonung und Klimaschutz gearbeitet werden. Hier braucht es eine gemeinsame Anstrengung von Herstellern, KonsumentInnen, Gemeinden und allen Akteuren in der Kreislaufwirtschaft.

Die Ziele

Die EU hat ehrgeizige Ziele, aber, wie wir alle wissen, ist es höchste Zeit zu handeln. Verpackungsabfall soll in großem Ausmaß recycelt werde: Bis 2020 60%, bis 2025 65% und bis 2030 75%!

EU-Kreislaufwirtschaft

Wie eine gelungene Kreislaufwirtschaft aussehen soll, hat die europäische Kommission folgendermaßen definiert: Recycling soll zu einem lohnenden Geschäft für alle Beteiligten gemacht werden. So will man die Kunststoffabfälle eindämmen und die Vermüllung der Meere aufhalten. Man soll Investitionen tätigen und technische Innovationen mobilisieren und dadurch einen Wandel in der ganzen Welt bewirken.

Das Circular Economy Package

Die Abfall-Hierarchie soll wie folgt funktionieren: Vermeiden, wiederverwenden, recyceln, andere Rückgewinnung und Entsorgung.

Vermeidung: Schon in der Produktion soll weniger Material verwendet werden, Die Produkte sollen länger und wiederverwendet werden. Weniger „gefährliche“ Materialien sollen zum Einsatz kommen.

Wiederverwendung: Prüfen, reinigen, reparieren von ganzen Artikeln oder Teilen davon für die Wederverwendung sollen ebenfalls zur Eindämmung von Müll beitragen.

Recycling: Abfall wird in eine neue Substanz oder eine neues Produkt übergeführt oder kompostiert, falls dies möglich ist.

Andere Rückgewinnung: Ob anaerobe Gärung, Verbrennung zur Energiegewinnung oder Pyrolyse zur Erzeugung von Brennstoffen, auch hier sind viele Möglichkeiten offen.

Entsorgung: Ein möglichst geringer Teil soll zur Deponierung oder Verbrennung ohne Energierückgewinnung kommen.

EU-Aktionspläne

Die Europäische Kommission hat Aktionspläne für die Bereiche Produktion, Konsum Abfallmanagement und Sekundärrohstoffe ausgearbeitet.

Aktionsplan Produktion

Dieser Aktionsplan beginnt bereits beim Produktdesign und setzt sich über den Herstellungsprozess fort. Er berücksichtigt die Haltbarkeit, Reparaturfähigkeit, das Recycling bzw. die Wiederverwendung und nicht zuletzt die End-of-life-Kosten.

Aktionsplan Konsum

Hier werden Produktinformation, Energieeffizienz, Produktbestandteile, Reparatur- und Recyclingmöglichkeiten und der sogenannte Öko-Fußabdruck unter die Lupe genommen.

Aktionsplan Abfallmanagement

Höhere Recycling-Ziele werden gesteckt. Es gibt eine strengere Differenzierung bei Verpackungsmaterialien. Es wird eine Reduktion bei der Deponierung angestrebt und eine Vereinfachung bei der Berechnung der Abfallmengen. Außerdem soll ein Frühwarnsystem installiert werden.

Aktionsplan Sekundärrohstoffe

Einheitliche Qualitätsstandards werden festgelegt. Es sollen Düngemittel und Kunststoffe hergestellt werden. Das Abwasser soll besser als bisher genutzt werden.
Alle diese Aktionspläne sollen helfen, die Ziele der Kreislaufwirtschaft in Europa in naher Zukunft zu erreichen. Dazu bedarf es natürlich auch bindender gesetzlicher Vorlagen.

Verpackungsverordnung 2014/16

Ziel der Verpackungsverordnung 2014(VVO) ist die Wiederverwendung von Verpackungen und Vermeidung von Verpackungsabfällen. Außerdem – sofern nicht vermeidbar – die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle, um die Abfallmasse zu verringern. Darüber hinaus die Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in Verpackungen, um einen Beitrag zum Schutz der Gesundheit der
Menschen, zur Abwehr von Gefahren für die Natur und zur umweltgerechten Verwertung und Beseitigung von Verpackungsabfällen zu leisten.

VVO – Verpflichtete

Sogenannte „Primärverpflichtete“ sind alle Unternehmen, die Verpackungen in Österreich erwerbsmäßig in Verkehr setzen, also Hersteller und Importeure von Verpackungen, Abfüller, Importeure. Darüber hinaus sind Letztverbraucher sowie Sammel- und Verwertungssysteme verpflichtet im Sinn der Verordnung. Ausgenommen sind bloße Transporteure, Handelsagenten und Verpackungen, die für den Export bestimmt sind.

VVO – was ist neu?

  • Der Import von Serviceverpackungen bzw. verpackten Waren gilt bereits als Inverkehrsetzen.
  • Es besteht eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme eines Sammelsystems bei Haushaltsverpackungen.
  • Es gibt einen Wettbewerb zwischen mehreren Sammel- und Verwertungssystemen im Haushaltsbereich.
  • Es wird strikt zwischen Haushaltsverpackungen und gewerblichen
    Verpackungen unterschieden und damit entsteht ein erhöhter Aufwand auf Grund der Verpackungsabgrenzungsverordnung (Novelle 2016).
  • Ein erheblicher Mehraufwand ist bei Verpackungen, die über den Fernabsatz (Inland und Ausland) in Verkehr gesetzt werden, zu verzeichnen.
  • Die Meldefristen haben sich verkürzt.

Die Verpackungsabgrenzungsverordnung

Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus hat durch Verordnung jenen Anteil an Verpackungen festgelegt, der zwar grundsätzlich der Definition der Haushaltsverpackung entspricht, aber in anderen Anfallstellen, als in den mit Haushalten vergleichbaren Anfallstellen anfällt. Vice versa wurde auch der Anteil an Verpackungen, die an sich als gewerbliche Verpackungen gelten, jedoch in Haushalten anfallen, festgelegt.

Der Weg und das Ziel

Alle diese Neuerungen und Verordnungen sind nicht leicht zu überblicken. ALPLAindustrial hat daher als Service für seine Kunden und Partner ein paar nützliche Links gesammelt, um weiterführende Informationen zu erhalten.

https://www.wko.at/service/umwelt-energie/broschuere-verpackungsverordnung.pdf

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